Markenschutz
So lassen Sie Ihre Marke schützen
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt ist und damit diese Waren und Dienstleistungen als Produkte eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet. Diese sogenannte Herkunftsfunktion ist der zentrale Aspekt des Markenschutzes. Es geht bei einer Marke also darum, die Herkunft von bestimmten Waren und Dienstleistungen zu kennzeichnen.
Diese Herkunftskennzeichnung ist immer das Ziel einer guten Marketingstrategie. So verwechseln Kunden ihre Markenprodukte nicht mit denen der Konkurrenz, sondern verbinden sie mit Ihrer Firma. Gute Warenqualität, besonders ästhetisches Design, schneller und freundlicher Service oder besondere Kulanz werden dadurch zielgerichtet auf Ihr Unternehmen zurückgeführt. Das sichert langfristig gute Absatzzahlen, Kundenbindung und Abgrenzung zur Konkurrenz.
Damit eine Marke die Herkunftsfunktion erfüllen kann, darf sie vor allem nicht beschreibend für die angebotenen Produkte sein. Ein rein beschreibendes Zeichen – z.B. das Zeichen „Autowerkstatt“ für die Dienstleistung „Reparatur von PKW“ – unterscheidet das angebotene Produkt nicht von gleichartigen Produkten der Konkurrenz – in diesem Fall den Reparaturdienstleistungen anderer Autowerkstätten. Auch besteht hier oft ein sogenanntes Freihaltebedürfnis, nachdem es Mitbewerbern nicht untersagt werden darf, objektive Eigenschaften ihrer Produkte zu benennen – z.B. dass es sich um eine Autowerkstatt handelt.
Ein großer Vorteil von Markenschutzrechten ist die ewige Lebensdauer. Im Gegensatz zu Patent, Gebrauchsmuster oder Design gibt es bei Marken keine maximale Laufzeit. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und läuft zunächst zehn Jahre. Die Schutzdauer kann jedoch nach Ablauf eines solchen Zehnjahreszeitraums unbegrenzt oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Eine Marke kann daher ein Unternehmen Jahrzehnte oder Jahrhunderte lang begleiten und so nicht nur die Firmenidentität erfolgreich sichern, sondern auch den Wert des Unternehmens erhöhen.
Ablauf der Markenanmeldung
Der erste Schritt zum Markenrecht ist die Erstberatung bei uns. In diesem Gespräch klären wir, welches Markenzeichen Sie gerne schützen möchten, welche Produkte Sie unter diesem Zeichen anbieten möchten, und besprechen Ihre aktuelle Geschäfts- und Marketingstrategie für das Markenzeichen. Wir besprechen mögliche Schutzhindernisse, wie zum Beispiel einen beschreibenden Charakter, und beraten zu möglichen alternativen Strategien. Wir erläutern noch einmal den Anmeldeprozess und den zeitlichen Rahmen bis zur Eintragung. Auch sprechen wir über die Kosten für eine Markenanmeldung. Für die Recherche und die Erstellung sowie die Einreichung der Markenanmeldung arbeiten wir in der Regel mit Paketpreisen, über die wir Sie ausführlich informieren.
Anschließend erstellen wir einen Entwurf für das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entsprechend der Nizza-Klassifikation und recherchieren nach identischen und ähnlichen älteren Schutzrechten, welche Ihrer Markenanmeldung entgegenstehen könnten. Die Rechercheergebnisse und den Entwurf für das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erhalten Sie anschließend von uns übersichtlich sortiert mit einem erläuternden Anschreiben. Sollte eine Anpassung der Anmeldestrategie zum Beispiel aufgrund der Rechercheergebnisse notwendig sein, erhalten Sie hierzu ebenfalls eine entsprechende Empfehlung von uns.
Nach Ihrer Prüfung und Freigabe erfolgt dann die Anmeldung beim Amt unter Zahlung der Anmeldegebühr.
Prüfung des Markenschutzes
Nach Eingang der Anmeldung prüft das Amt zunächst die formalen Anmeldeerfordernisse für den Markenschutz, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Die absoluten Schutzhindernisse betreffen die Eignung des Zeichens als Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Es wird also beispielsweise geprüft, ob das angemeldete Zeichen unterscheidungskräftig ist und nicht als beschreibend für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen aufgefasst werden kann. Beim deutschen und europäischen Amt ist die amtseitige Prüfung der Anmeldung damit abgeschlossen und die Marke wird zum Widerspruch veröffentlicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt Ihre Marke nun ein. Inhaber älterer Rechte haben nun drei Monate die Möglichkeit, Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einzulegen. Eine Einschätzung zum Risiko eines Widerspruchs erhalten Sie bereits vor Anmeldung von uns.
Sofern kein Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung eingelegt wird, ist das Eintragungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Jetzt erfolgt auch beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum die Eintragung Ihrer Marke.
Sofern ein Widerspruch eingelegt wurde, muss noch das Widerspruchsverfahren durchlaufen werden. Dieses beginnt mit der sogenannten Cooling-Off-Periode zur Verhandlung einer gütlichen Einigung mit der Gegenseite. Die Einigungsbedingungen werden dabei in der Regel in einer Abgrenzungsvereinbarung festgehalten. Wird eine solche Einigung nicht erreicht, beginnt das streitige Verfahren vor dem Amt. Dieses wird meist schriftlich geführt. Am Ende ergeht eine Entscheidung des Amts, ob Ihre Markenanmeldung zurückgewiesen oder eingetragen wird. Beim Verhandeln einer gütlichen Einigung und dem streitigen Widerspruchsverfahren sind verschiedene Vorgehensweisen möglich. Hier stimmen wir das Vorgehen mit Ihnen genau auf Ihre Wünsche und Rahmenbedingungen ab. Zu beachten ist außerdem, dass im Widerspruchsverfahren in der Regel jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Damit ist das Kostenrisiko im Unterliegensfall bei Markenwiderspruchsverfahren vergleichsweise gering.
Wo erhalte ich Markenschutz?
Für Firmen mit Sitz in Deutschland kommt als Startpunkt des Markenportfolios in der Regel eine deutsche Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder eine EU-Markenanmeldung beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Frage. Markenrechte im Ausland können dann innerhalb von 6 Monaten bequem unter Inanspruchnahme der Priorität (siehe FAQ) nachangemeldet werden. Welche Anmeldestrategie hier am günstigsten ist, hängt stark von der Anzahl und der Kombination der gewünschten Schutzländer ab. Gerne erstellen wir Ihnen als Anwälte für Markenschutz ein individuelles Angebot.
Wie geht es nach der Eintragung meiner Marke weiter?
Nach der erfolgreichen Eintragung Ihrer Marke gilt es, diese zu pflegen. Neben der rechtzeitigen Verlängerung, an die wir Sie selbstverständlich erinnern, ist hier insbesondere die Benutzung und die Kollisionsüberwachung von Bedeutung.
Nach Ablauf einer fünfjährigen Schonfrist muss eine Marke im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt werden. Möchten Sie Ihr Markenrecht gegenüber einem Nachahmer durchsetzen, müssen Sie die rechtserhaltende Benutzung im Zweifel nachweisen. Eine nicht benutzte Marke ist außerdem durch einen Verfallsantrag angreifbar und kann gelöscht werden.
Muss die Benutzung nachgewiesen werden, müssen entsprechende Beweise vorgelegt werden. Um solche Beweise im Ernstfall zur Verfügung zu haben, bietet es sich an, jedes Jahr einige Beweise über die Markennutzung zu archivieren. Hierfür sind die folgenden Dokumente wichtig:
- datierte Fotos der Anbringung des Markenzeichens auf der betreffenden Ware;
- Rechnungen über die unter dem Markenzeichen verkauften Waren/Dienstleistungen (Marke sollte möglichst im Rechnungstext genannt werden);
- jährliche Umsatzzahlen der unter dem Markenzeichen verkauften Waren/Dienstleistungen;
- durchgeführte Werbemaßnahmen (datiert);
- Kataloge, Prospekte, etc. (datiert).
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Zur Überwachung von neuen Markenanmeldungen von Dritten, die Ihrer Marke ggf. zu ähnlich sind, empfiehlt sich eine Markenkollisionsüberwachung. Hierbei überwachen wir die einschlägigen Markenregister für Sie und informieren Sie, sollte eine kritische Marke neu angemeldet werden. Durch die Markenkollisionsüberwachung werden Sie frühzeitig über ähnliche Markenanmeldungen Ihrer Wettbewerber informiert und können gegen diese Widerspruch einlegen. Auch über neue Wettbewerber, die ähnliche Waren oder Dienstleistungen unter einem ähnlichen Markenzeichen anbieten, werden Sie durch die Markenkollisionsüberwachung informiert. So können Sie die Eintragung ähnlicher Marken frühzeitig verhindern. Das hält nicht nur Ihre Konkurrenz auf Abstand, sondern verhindert auch ein Verwässern Ihrer Marke.
Wir erstellen Ihnen sehr gerne ein individuelles Angebot für die Überwachung Ihrer Marke.
Sollten Sie von einer möglichen Verletzung Ihrer Marke erfahren, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Als Markenschutzanwälte prüfen wir die Situation kurzfristig und erarbeiten eine auf Sie und Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittene Strategie für das weitere Vorgehen.