Designschutz
Ihr Schlüssel zum Erfolg: Designschutz
Was ist ein Design?
Während Patente und Gebrauchsmuster die technische Funktionsweise schützen und Marken den Namen, kann das Aussehen eines Produkts durch ein Design geschützt werden. Das Design schützt dabei die zwei- beziehungsweise dreidimensionale Erscheinungsform des Produkts. Dabei spielen unter anderem die Form und Kontur, die Farben, die Materialien und die Oberflächenbeschaffenheit des Produkts eine Rolle. Rein technisch bedingte Merkmale sind nicht vom Designschutz abgedeckt.
Designs werden beim Aufbau von Schutzrechtsportfolios oft vernachlässigt. Eine gute Designanmeldung kann jedoch ein äußerst schlagkräftiges Schutzrecht darstellen. Das Aussehen eines Produkts ist schließlich ein wesentliches Merkmal für den Kunden, das außerdem direkt und unmittelbar wahrgenommen wird.
Das Design muss bei Anmeldung neu sein und eine sogenannte Eigenart aufweisen. Zwar gilt bei der Prüfung der Neuheit eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Diese gilt allerdings nur für Veröffentlichungen des Designs, die auf den Anmelder zurückgehen.
Die notwendige Eigenart eines Designs ist immer dann vorhanden, wenn sich der Gesamteindruck des Designs beim informierten Benutzer von dem Gesamteindruck bereits bekannter Designs unterscheidet. Hier ist allerdings auch die Gestaltungsfreiheit des Designers zu berücksichtigen. Die Gestaltungsfreiheit hängt wiederum von der Gesamtheit aller bekannten Designs, dem sogenannten Formenschatz, ab. Die Beurteilung des Gesamteindruckes eines bestimmten Designs und ob Eigenart bei Ihrem Design vorliegt, ist daher nicht ganz trivial. Hier unterstützen wir Sie gerne.
Die Erfordernisse der Neuheit und Eigenart werden von den zuständigen Ämtern in Deutschland und der EU allerdings bei Anmeldung nicht geprüft. Ein Design ist daher ein ungeprüftes Schutzrecht, ähnlich wie das Gebrauchsmuster.
Mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 25 Jahren können eingetragene Designs im Vergleich zu Patenten und Gebrauchsmustern recht alt werden. Ohne amtliches Prüfungsverfahren und mit nur alle 5 Jahre fälligen Verlängerungsgebühren ist das Design außerdem kostengünstig anzumelden und zu unterhalten.
Bei Einführung eines neuen Produkts ist es also sehr sinnvoll, über einen Designschutz nachzudenken.
So lassen Sie Ihr Design schützen
Am Anfang steht die Erstberatung bei uns im Hause, bei Ihnen vor Ort oder alternativ per Telefon oder Videocall. In dem Gespräch klären wir, welches Produkt Sie als Design schützen möchten, in welchen Ländern Sie Designschutz benötigen und beraten Sie zu möglichen Schutzhindernissen. Wir erläutern Ihnen den Anmeldeprozess und den zeitlichen Rahmen. Auch sprechen wir über die Kosten einer Designanmeldung. Für die Erstellung und Einreichung einer Designanmeldung arbeiten wir in der Regel mit Paketpreisen, über die wir Sie gerne ausführlich informieren. Wir erstellen dann eine individuelle Anmeldestrategie, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse, und klären, welche Unterlagen wir von Ihnen für die Anmeldung benötigen.
Um Designschutz zu erhalten, muss eine Anmeldung beim zuständigen Amt eingereicht werden.
Hierfür müssen mehrere Abbildungen des zu schützenden Gegenstands (die sogenannte Wiedergabe des Designs) mit einem Antrag beim zuständigen Amt eingereicht werden. Zusätzlich muss der Schutzgegenstand anhand der Locarno-Klassifikation klassifiziert werden. Es ist außerdem möglich, eine Beschreibung des Schutzgegenstandes beizufügen.
Welche Abbildungen als Designwiedergabe gewählt werden, ist abhängig von dem gewünschten geografischen Schutzumfang. Verschiedene Länder haben hier unterschiedliche Erfordernisse. Für ein deutsches Design oder ein EU-weites Design (die offizielle rechtliche Bezeichnung ist Gemeinschaftsgeschmacksmuster) können zum Beispiel Fotos oder Strichzeichnungen verwendet werden. Hier besprechen wir die genauen Anforderungen mit Ihnen im Detail. (siehe FAQ)
Nach der Zusammenstellung der Anmeldeunterlagen reichen wir diese für Sie beim zuständigen Amt ein. Nach einer Formalprüfung wird das Design eingetragen und Sie erhalten hierüber eine Urkunde.
Wo erhalte ich Designschutz?
Für Firmen mit Sitz in Deutschland kommt als Startpunkt des Designschutzes in der Regel eine deutsche Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Frage. Designrechte im Ausland können dann innerhalb von 6 Monaten bequem unter Inanspruchnahme der Priorität (siehe FAQ) nachangemeldet werden. Welche Anmeldestrategie hier am günstigsten ist, hängt stark von der Anzahl und der Kombination der gewünschten Schutzländer ab. Gerne erstellen wir Ihnen hier ein individuelles Angebot. Im Designschutz gibt es im Ausland mitunter große Unterschiede in den Anforderungen an eine Designanmeldung und im Ablauf des Eintragungsverfahrens. Gerne beraten wir Sie hier ausführlich.
Wie geht es nach der Eintragung meines Designs weiter?
Nach der Eintragung Ihres Designs muss dieses alle fünf Jahre verlängert werden. Hier erinnern wir Sie rechtzeitig und führen auch die Einzahlung der fälligen Gebühren für Sie durch.
Sollten Sie von einer möglichen Verletzung Ihres Designs erfahren, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Bei der Durchsetzung eines Designschutzrechtes ist auch immer die Neuheit und Eigenart zu prüfen. Diese Prüfung findet nicht bei der Eintragung des Designs statt, sondern wird auf den Streitfall verlagert. Wir prüfen die Situation kurzfristig und erarbeiten eine auf Sie und Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittene Strategie für das weitere Vorgehen.