Leistungen

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Schutzrechtsanmeldungen (Patent, Marke, Design, Gebrauchsmuster)

Recherchen (Vorbereitung von Anmeldungen, FTO, Überwachung)

Ausarbeitung von Verträgen im Bereich IP (Kauf-, Lizenz-, Know-How-Verträge, etc.)

Beratung im Recht über Arbeitnehmererfindungen und Vertretung in Vindikationssachen

Erstellung von Verletzungsgutachten (Analyse und Bewertung von möglichen Verletzungen Ihrer Schutzrechte)

Beratung und Vertretung in Schutzrechtsverletzungsverfahren außergerichtlich und vor ordentlichen Gerichten

Beratung und Vertretung in Beschwerde-, Einspruchs-, Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

Due Diligence (umfassende Prüfung und Bewertung von IP-Rechten im Rahmen von Transaktionen und Investitionen)

Wir sichern Ihre gewerblichen Schutzrechte - für den Erfolg Ihres Unternehmens

Sie suchen eine Patentanwaltskanzlei? Experten, die Ihnen dabei helfen, Ihr Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden? Sie wollen Ihre einzigartige Marke oder Ihr Design schützen lassen? Bei uns sind Sie genau richtig. Wir sind Ihr Spezialist für gewerblichen Rechtsschutz. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Hier Rückruf für ein kostenloses Erstgespräch anfordern!

Ablauf der Zusammenarbeit

1. IP Strategie erstellen

Sie sind neu im Thema Intellectual Property (kurz IP) und wissen noch gar nicht, ob und wenn ja, welche Schutzrechte Sie brauchen? Gerne beraten wir Sie grundlegend zum Thema IP, entwickeln eine individuelle IP-Strategie für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Strategie.

Ob Gründer, KMU oder internationaler Großkonzern, an erster Stelle steht dabei immer das Erfassen der aktuellen Situation, des verwendeten Geschäftsmodells und der Wettbewerbssituation sowie die Prüfung von ggf. bereits vorhandenen Schutzrechten. Darauf aufbauend ermitteln wir zielgenau, welche Schutzrechte zur optimalen Absicherung noch fehlen und wie diese möglichst kostengünstig in das ggf. bereits bestehende Schutzrechtsportfolio integriert werden können.

Außerdem beraten wir in diesem Zusammenhang auch zum Recht über Arbeitnehmererfindungen, erläutern den Einfluss des Markenrechts auf mögliche Marketingstrategien, führen Recherchen durch und beraten zum Ablauf von Produktlaunches.

2. Schutzrechte anmelden

Wir führen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designanmeldungen für Sie durch. Hierfür erstellen wir zuerst die notwendigen Anmeldeunterlagen (FAQ). Anschließend reichen wir die Anmeldeunterlagen beim zuständigen Amt für geistiges Eigentum für Sie ein. Hier vertreten wir Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO). Bei Patent- und Markenanmeldungen führen wir das anschließende Prüfungsverfahren für Sie durch. Außerdem vertreten und begleiten wir Sie in Beschwerde-, Einspruchs- und Widerspruchsverfahren.

Sie möchten auch Patentschutz in den USA, eine Marke in Südafrika oder ein chinesisches Design? Für Schutzrechtsanmeldungen im Ausland greifen wir auf unser weltweites Netzwerk an Partnerkanzleien zurück. Die Kommunikation läuft für Sie weiterhin bequem über uns. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung und Abrechnung und Sie genießen die Vorteile eines inländischen Vertragspartners, nämlich uns.

3. Schutzrechte pflegen

Ist das Schutzrecht erst mal eingetragen, gilt es, dieses zu pflegen. Hier unterstützen wir Sie mit rechtzeitigen Erinnerungen an fällige Verlängerungen, zahlen Jahres- und Verlängerungsgebühren bei den Ämtern sicher und rechtzeitig für Sie ein, führen eine Überwachung von kollidierenden Neuanmeldungen Dritter durch und erstellen auf Wunsch Lizenz-, Kauf- oder Know-how-Verträge.

4. Schutzrechte verteidigen

Wird Ihr Schutzrecht angegriffen, vertreten wir Sie in Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA und EUIPO, in Patentnichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) und in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem DPMA.

Sollte Ihr eigenes Schutzrecht verletzt werden, unterstützen und vertreten wir Sie umfassend. Wir erstellen Verletzungsgutachten, prüfen die Rechtsbeständigkeit Ihres Schutzrechts und vertreten Sie sowohl außergerichtlich im Rahmen von Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen und gütlichen Einigungen als auch vor den ordentlichen Gerichten in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designverletzungsverfahren.

Schutzrechte und ihre Bedeutung

Patentschutz

Was ist ein Patent?

Markenschutz

Was ist eine Marke?

Designschutz

Was ist ein Design?

Um ein gutes Surferlebnis zu gewährleisten, verwendet diese Website Cookies

Dazu gehören notwendige Cookies, die für das Funktionieren der Website notwendig sind sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Um ein gutes Surferlebnis zu gewährleisten, verwendet diese Website Cookies

Dazu gehören notwendige Cookies, die für das Funktionieren der Website notwendig sind sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.